VERTRAGSBEDINGUNGEN
AGB
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Fahrzeugen sowie über Dienstleistungen rund um das Fahrzeug zwischen Hanna Rem, Einzelunternehmen, Strobenrieder Str. 97, 86579 Waidhofen, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden. Für Fahrzeuge, die der Anbieter im Auftrag ihres Eigentümers vermittelt, gilt ergänzend § 4.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Fahrzeugen und Leistungen auf dieser Website ist freibleibend und stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertragsschluss über die Website selbst ist nicht vorgesehen.
(2) Der Vertrag kommt durch einen gesondert geschlossenen, individuellen Vertrag zustande. Dieser kann bei einem persönlichen Termin oder, auf Wunsch des Kunden, ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Telefon, E-Mail oder Messenger geschlossen werden.
(3) Wird der Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. In diesem Fall steht dem Verbraucher das in § 9 genannte Widerrufsrecht zu, und der Anbieter stellt die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung.
(4) Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert; der Kunde erhält den Vertrag in Textform. Vertragssprache ist Deutsch, auf Wunsch ergänzend Englisch.
§ 3 Fahrzeugbeschreibung und Ausstattung
(1) Angaben zu Ausstattung, Laufleistung, Zulassung, Vorbesitz und Historie beruhen auf den dem Anbieter vorliegenden Unterlagen und Auskünften. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, soweit eine solche nicht ausdrücklich und in Textform übernommen wird.
(2) Auf Fotos abgebildete Zusatzausstattung, insbesondere Fahrzeugeinrichtungen und Regalsysteme in Nutzfahrzeugen, ist nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Kaufvertrag ausdrücklich als mitverkauft aufgeführt ist. Solche Einbauten werden häufig vor der Übergabe ausgebaut; die Abbildungen dienen der Darstellung des Fahrzeugzustands und der Nutzungsmöglichkeiten.
(3) Bekannte Vorschäden, Unfallschäden und Mängel werden dem Kunden vor Vertragsschluss offengelegt und im Kaufvertrag festgehalten.
§ 4 Verkauf im Kundenauftrag
(1) Einzelne Fahrzeuge verkauft der Anbieter nicht im eigenen Namen, sondern vermittelt sie im Auftrag des Eigentümers (Verkauf im Kundenauftrag). Grundlage ist ein schriftlicher Vermittlungsauftrag des Eigentümers. Solche Fahrzeuge sind auf der Fahrzeugseite und im Kaufvertrag ausdrücklich als Verkauf im Kundenauftrag gekennzeichnet.
(2) Verkäufer ist in diesem Fall der Eigentümer des Fahrzeugs. Der Kaufvertrag kommt zwischen ihm und dem Käufer zustande; der Anbieter handelt als Vermittler und, soweit bevollmächtigt, als Vertreter des Eigentümers. Name und Anschrift des Verkäufers sowie die Angabe, ob er Verbraucher oder Unternehmer ist, teilt der Anbieter dem Käufer vor Vertragsschluss in Textform mit.
(3) Für Mängelhaftung, Widerrufsrecht und Eigentumsvorbehalt gelten bei einem Verkauf im Kundenauftrag die Vereinbarungen des Kaufvertrags mit dem Eigentümer. Ist der Eigentümer eine Privatperson, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 9, und die Mängelhaftung kann im Kaufvertrag beschränkt oder ausgeschlossen werden; § 11 dieser AGB gilt dann nicht. Ist der Eigentümer Unternehmer, bleiben die gesetzlichen Rechte des Käufers unberührt.
(4) Der Anbieter trägt bei der Vermittlung kein wirtschaftliches Risiko des Verkaufs, garantiert dem Eigentümer keinen Mindestpreis und erhält seine Vergütung vom Eigentümer, nicht vom Käufer. Für eigene Leistungen des Anbieters, etwa eine Fahrzeugprüfung oder die Abwicklung der Übergabe, gelten § 10 und § 12.
(5) Die Angaben zum Fahrzeug (§ 3) beruhen bei einem Verkauf im Kundenauftrag auf den Unterlagen und Auskünften des Eigentümers. Eine vom Anbieter durchgeführte Prüfung wird als solche gekennzeichnet.
§ 5 Preise und Umsatzsteuer
(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro.
(2) Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG zur Anwendung kommen. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer im Kaufvertrag und in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen; ein Vorsteuerabzug ist dann ausgeschlossen. Ob ein Fahrzeug differenzbesteuert oder regelbesteuert verkauft wird, wird vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(3) Kosten für Überführung, Zulassung, Transport oder sonstige Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und ausgewiesen.
§ 6 Zahlung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.
(2) Eine Anzahlung zur Reservierung eines Fahrzeugs ist möglich und wird gesondert schriftlich vereinbart. Die Anzahlung wird auf den Kaufpreis angerechnet.
(3) Zahlungen erfolgen per Überweisung oder in bar im gesetzlich zulässigen Rahmen. Wird eine elektronische Zahlungsmöglichkeit angeboten, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters; Kartendaten werden vom Anbieter weder erhoben noch gespeichert.
§ 7 Übergabe, Abholung und Lieferung
(1) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich am vereinbarten Standort nach vollständiger Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Eine Lieferung oder ein Transport an eine vom Kunden benannte Adresse kann gesondert vereinbart werden. Die dabei anfallenden Kosten trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Vereinbarte Übergabetermine sind verbindlich, sobald sie in Textform bestätigt wurden. Kann ein Termin aus vom Anbieter zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, wird der Kunde unverzüglich informiert.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Die Fahrzeugpapiere werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgehändigt.
§ 9 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, die Fristen und die Kostentragung ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Zur Ausübung steht zusätzlich die Online-Widerrufsfunktion zur Verfügung.
§ 10 Dienstleistungen
(1) Für Fahrzeugchecks, Diagnose-, Codier- und Serviceleistungen gilt der jeweils vereinbarte Leistungsumfang. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Eine Kaufberatung oder ein Fahrzeugcheck ist eine Momentaufnahme des untersuchten Zustands im Rahmen der vereinbarten Prüftiefe. Verdeckte Mängel, die im Rahmen dieser Prüftiefe nicht erkennbar sind, werden davon nicht erfasst.
(3) Es werden keine Eingriffe vorgenommen, die abgas- oder sicherheitsrelevante Systeme entfernen oder deaktivieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zu Eingriffen am betroffenen Fahrzeug berechtigt ist.
(4) Wünscht ein Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, bedarf dies seines ausdrücklichen Verlangens in Textform. Einzelheiten zu den Folgen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§ 11 Mängelhaftung
(1) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Übergabe.
(2) Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern nach § 476 Abs. 2 BGB auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt werden. Eine solche Verkürzung ist nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hierüber in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung bleibt es bei der gesetzlichen Frist von zwei Jahren.
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Übergabe.
(4) Übliche Verschleißerscheinungen, die dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechen, stellen keinen Mangel dar.
(5) Rechte des Kunden aus einer gesondert übernommenen Garantie, etwa einer Gebrauchtwagengarantie eines Dritten, bleiben unberührt.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 13 Streitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 3. September 2026